Ethikkommissionen bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat auf der Grundlage von § 6 des Heilberufekammergesetzes Ethikkomissionen eingerichtet, die die Kammermitglieder über ethische und rechtliche Fragestellungen, insbesondere bei der wissenschaftlichen Forschung sowie der Entwicklung bestimmter therapeutischer Methoden, beraten.



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