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Gebühren

Gemäß der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (Datum des Inkraftretens 01. Januar 2010) werden folgende Gebühren erhoben:

   
 1. Antragsbearbeitung von Studienanträgen nach AMG bei monozentrischer Studie oder Federführung 2.500,00€
bis
3.750,00€ 
 2. Antragsbearbeitung von Studienanträgen nach AMG als beteiligte Ethik-Kommission 350,00€
bis
700,00€
 3. Antragsbearbeitung von sonstigen Studienanträgen, insbesondere nach MPG, § 15 BO 1.050,00€
bis
2.000,00€
 4. Antragsbearbeitung von sonstigen Studienanträgen insbesondere nach MPG oder § 15 BO bei vorliegendem Erstvotum einer nach Landesrecht gebildeten zuständigen Ethik-Kommission (zweitberatend) 350,00€
bis
700,00€
 5. Antragsbearbeitung nachträglicher Änderungen nach dem AMG, § 10 GCP-V 100,00€
bis
900,00€
 6. Antragsbearbeitung nachträglicher Änderungen in anderen Verfahren 100,00€
bis
650,00€
 7. Bearbeitung von Zwischenfallsmeldungen (SUSARS/SAES) 10,00€
 8. Bearbeitung sonstiger Mitteilungen nach § 13 GCP-V 50,00€
bis
400,00€
 9. Aktualisierte Investigator´s Brochure je nach Bedarfsaufwand 50,00€
bis
300,00€

Ansprechpartner

Anne Hostmann
Tel.: 04551/803 - 152
Fax: 04551/803 - 214
E-Mail: ethik@aeksh.org
Monja Carstens
Tel.: 04551/803 - 169
Carsten Heppner
Tel.: 04551/803 -151